AGB
1. Allgemeines
Die Rovak GmbH übernimmt Lieferung, Wartung und Reparaturen ausschließlich an natürlichen und juristischen Personen, die Unternehmer sind, im Sinne des § 14 BGB. Die AGB gelten für alle Reparaturen, Dienstleistungen, Verkäufe, Beratungen und Lieferungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wird. Die Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diese schriftlich ausdrücklich bestätigen.
2. Angebotsbereich
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge werden erst geschlossen durch Auftragsbestätigung bzw. Lieferung der bestellten Leistung. Die abgegebenen Angebote haben, soweit nicht anders vereinbart, eine Preisbindung von maximal acht Wochen. Geringe Abweichungen oder Verbesserungen der beschriebenen Ware oder Leistung bleiben der Rovak GmbH vorbehalten. Alle zur Verfügung gestellten Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, in welchem Format auch immer, unterliegen dem Urheberrecht und sind nur im Falle der Auftragsvergabe an uns nutzbar (projektbezogen). Sollte uns ein Versehen in der Beschreibung bzw. Preisgestaltung unterlaufen sein, was dem Auftraggeber auffallen sollte, sollte dieser uns die Möglichkeit geben, diese Positionen zu korrigieren. Dies legt eine generelle aufmerksame Prüfung auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit des Angebotenen zu Grunde.
3. Lieferzeiten
Lieferzeiten sind von uns eine ungefähre Angabe, die durch Unterlieferanten beeinflusst werden. Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns extra schriftlich bestätigt wurden. Eine Forderung durch den Auftraggeber bei späterer Lieferung wird nicht akzeptiert.
4. Preis
Unsere Preise verstehen sich immer als Nettopreise ohne die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Diese wird nach Bestimmungsort erhoben oder es wird Netto berechnet. Alle Nebenkosten sind exklusive (Transportkosten, Zölle, Gebühren, Abgaben etc.). Bei Einrichtung eines Konsignationslagers gilt die Entnahme als Liefertag und ist uns unverzüglich anzuzeigen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen sind auf dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vermerkt und müssen, falls Fristen vereinbart wurden, eingehalten werden. Wir erlauben uns bei Mahnungen eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Des Weiteren werden wir einen Verzugszins taggerecht berechnen, der 5% über unserem Kontokorrentzins liegen wird.
6. Gewährleistung
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt unsere Gewährleistung für Fabrikations- Konstruktions- und Materialfehler für die Dauer von 12 Monaten bei Einschichtbetrieb, bei Zweischichtbetrieb von 6 Monaten und bei Dreischichtbetrieb von 3 Monaten. Dabei gilt jeweils der Lieferschein, der der gelieferten Ware bzw. Leistung zu Grunde liegt, als Beginn dieser Frist. Bei Gebrauchtpumpen bzw. -anlagen oder Anlagenteilen verkürzt sich diese Frist auf 3 Monate, wie oben beschrieben ab Lieferscheindatum. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Verschleißteile und Schäden durch unsachgemäße Beanspruchung der gelieferten Ware. Sollte die gelieferte Ware wegen Kontaminierung zu säubern sein, um den Mangel durch uns zu beheben, müssen die Kosten der Reinigung vom Kunden übernommen werden. Jegliche Transport- bzw. Reisekosten, um einen Mangel an einer Anlage bzw. Pumpe abzustellen, werden vom Kunden beglichen.
7. Reparaturen von Anlagen bzw. Pumpen
In der Regel werden Anlagen bzw. Pumpen von uns zerlegt und befundet, um eine reelle Preisgestaltung für das Angebot zu finden. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Sollte eine Reparatur unsinnig sein oder ist sie dem Kunden zu teuer, wird diese Pumpe zurückgegeben oder verschrottet. Diese Entscheidung sollte innerhalb von 14 Tagen ab Angebotsabgabe erfolgen. Danach werden wir pro Tag eine Einlagerungsgebühr von 5,00 € erheben. Wenn die Einlagerungsgebühr den Wert der Pumpe überschreitet, geht diese in unser Eigentum über, jedoch sind wir trotz alledem berechtigt, eine Rechnung an den Auftraggeber zu stellen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von der Rovak GmbH gelieferten Leistungen bzw. Waren bleiben unser Eigentum bis zur Begleichung aller in der Rechnung vereinbarten Ansprüche. Der Kunde ist verpflichtet, höchste Sorgfalt mit diesen Waren zu üben. Sollte der Kunde sich im Zahlungsverzug befinden, hat die Firma Rovak GmbH die Möglichkeit die Ware zurückzufordern und eine entsprechende Rechnung für Aufwand, entgangenen Gewinn und Benutzung zu stellen.
9. Rückgaberecht
Dem Kunden bzw. Besteller steht kein Rückgaberecht zu. Warenrücksendungen werden generell nicht genehmigt.
10. Bestellungen der Rovak GmbH
Es werden nur Rechnungen an uns akzeptiert, die von uns ordnungsgemäß schriftlich bestellt wurden. Jegliche mündliche Absprachen sind nicht akzeptabel. Sollten abweichende Auftragsbestätigungen durch den Lieferanten ausgestellt werden, müssen diese im Betreff mit "Achtung abweichende Auftragsbestätigung" gekennzeichnet sein.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für die abgeschlossenen Geschäfte bzw. Verträge ist Dresden. Die Vertragssprache ist deutsch.
12. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info(at)rovak.de.